Thema

Staatsfinanzen und Steuern

12.12.2024

Deutschland ist ein reiches Land, öffentliche Armut ist aber unübersehbar. Fehlende Lehrer und Erzieherinnen, geschlossene öffentliche Bibliotheken und Jugendclubs, marode Schulen und Universitäten, schlaglochübersäte Straßen, einsturzgefährdete Brücken… Die öffentliche Armut ist hausgemacht. Mit wiederholten Steuerreformen hat der Staat seine Einnahmen massiv geschwächt und gleichzeitig den privaten Reichtum gefördert. Das geht auch anders! ver.di hat konkrete steuerpolitische Vorschläge unterbreitet und liefert Analysen zu Staatsfinanzen und Trends in der Steuerpolitik.

ver.di unterstützt grundsätzlich das Steuerkonzept des Deutschen Gewerkschaftsbunds und war an dessen Erarbeitung beteiligt: https://www.dgb.de/geld/steuerkonzept/

 

  • Aussagen zur Finanz- und Steuerpolitik aus dem Beschluss C 001 des ver.di Bundeskongresses 2023

    Für die soziale Gestaltung des ökologischen Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft sind sehr große zusätzliche öffentliche Ausgaben erforderlich. Insgesamt geht es um eine Größenordnung von über 100 Milliarden Euro im Jahr. Das entspricht rund drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Etwa die Hälfte sind öffentliche Investitionen und andere Ausgaben für den ökologischen den Umbau von Infrastrukturen, Wirtschaft und Gebäuden und den Ausbau des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs. Zusätzlich sind hier umfangreiche private Investitionen für Energieeinsparung und Umstieg auf erneuerbare Energien notwendig, die öffentlich gefördert und sozial abgefedert werden müssen.

    Die andere Hälfte der zusätzlichen Ausgaben sind Investitionen und mehr Personal in kommunalen und sozialstaatlichen Bereichen. Die größten Bedarfe gibt es in der Bildung (Kitas, Schulen, Hochschulen und Weiterbildung), im Gesundheitswesen, in der Altenpflege sowie der Sozial- und Jugendhilfe und in der Förderung bezahlbarer Wohnungen. Allein der Investitionsstau in den Kommunen beträgt laut KFW-Kommunalpanel 2022 etwa 160 Mrd. Euro, die in den kommenden Jahren abgearbeitet werden müssen. Hochverschuldete Kommunen brauchen dazu Hilfen von Bund und Ländern zum Abbau ihrer Altschulden. Mehr Geld brauchen wir auch zur Sicherung eines hinreichenden Rentenniveaus, für eine Kindergrundsicherung, ein verbessertes Bürgergeld und andere Sozialleistungen.

    Diese Ausgaben sind für die öffentlichen Hände nur zu leisten, wenn deren Einnahmen wesentlich verbessert werden und wenn Investitionen wieder durch Kreditaufnahme finanziert werden können. ver.di lehnt die bestehende Schuldenbremse ab, sie muss abgeschafft oder zumindest durch die Einführung einer „goldenen Regel“ zur Investitionsfinanzierung reformiert werden. Auch die bestehenden Beschränkungen der öffentlichen Verschuldung durch die EU sind in diesem Sinne zu verändern.

    In der Steuerpolitik müssen große Vermögen wieder einen substantiellen Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Vermögen oberhalb eines Freibetrags von einer Million Euro je Person müssen wieder mit einer Vermögensteuer belegt werden. Der Steuersatz sollte mindestens ein Prozent betragen und progressiv gestaltet werden, also bei extrem hohen Vermögen mindestens zwei Prozent. Dabei sind auch Betriebsvermögen mit einem erhöhten Freibetrag einzubeziehen. Darüber hinaus ist eine einmalige Vermögensabgabe der Reichen eine Möglichkeit um einen außergewöhnlichen Finanzbedarf des Staates zu decken. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer müssen die bisherigen Begünstigungen abgeschafft werden, die die Erben großer Unternehmensvermögen und Aktienpakete weitgehend steuerfrei stellen. In der Einkommensteuer müssen Beschäftigte und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen durch einen deutlich erhöhten Grundfreibetrag entlastet werden. Im Gegenzug ist der Spitzensteuersatz für besonders hohe Einkommen auf über 50 Prozent anzuheben, für Millioneneinkommen noch deutlich höher.

    Bei den Unternehmen muss die Steuervermeidung durch Gewinnverschiebung internationaler Konzerne stärker bekämpft werden. Dafür sind sowohl nationale Möglichkeiten wie Abzugsbeschränkungen und Quellensteuern stärker zu nutzen, als auch international eine Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen auf Grundlage der Vereinbarungen in der OECD durchzusetzen. ver.di strebt dabei einen Mindeststeuersatz von 25 Prozent an. Auch die großen Digitalkonzerne und digitalen Plattformen müssen endlich ihren fairen Steueranteil beitragen. Die Gewerbesteuer ist zu einer Gemeindewirtschaftsteuer auszubauen, die die Steuereinnahmen der Kommunen auf eine breitere Basis stellt. Bestrebungen zu einer weiteren Senkung der Unternehmenssteuern oder weitreichenden Abschreibungserleichterungen lehnt ver.di ab. Wir halten auch an der Forderung nach Einführung einer umfassenden Finanztransaktionssteuer auf alle Wertpapier- und Devisentransaktionen fest.

     

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