Antworten auf Argumente gegen mehr Steuergerechtigkeit

05.10.2015

Das „Konzept Steuergerechtigkeit“ von ver.di bringt für die Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden dauerhafte Mehreinnahmen von jährlich 70 Milliarden Euro. Dazu hat ver.di eine höhere und effektivere Besteuerung von großen Vermögen und Erbschaften, hohen Einkommen, Unternehmensgewinnen, Kapitalerträgen und Finanztransaktionen vorgeschlagen. Der Steuervollzug soll gestärkt, Steuerflucht und -hinterziehung entschiedener bekämpft werden. Beschäftigte mit geringerem und mittlerem Einkommen werden dagegen entlastet.

Eine Einführung der Vermögensteuer und der Vermögensabgabe, die zusätzlich 300 Milliarden Euro verteilt auf 10 Jahre einbringen soll, sind dabei Kernelemente des Konzepts. Bedingt durch die extrem ungleiche Verteilung des Vermögens innerhalb der Bevölkerung kann so trotz hoher Freibeträge ein hohes Steueraufkommen erzielt werden und für mehr Gerechtigkeit gesorgt werden. Dies sehen jedoch leider nicht alle so. Immer wieder wird versucht, mit den immer selben Argumenten eine höhere Besteuerung von Reichtum ins schlechte Licht zu rücken.

Die am häufigsten genannten Einwände gegen Gerechtigkeit haben wir hier aufgelistet und zeigen, dass dabei die Tatsachen verdreht werden, bewusst nur Teilaspekte betrachtet werden oder schlichtweg gelogen wird.

 Wir fordern: Fair teilen - Reichtum besteuern

 

  • Hat der Staat nicht schon genug Geld?

    Immer wieder wird behauptet, der Staat habe genügend Einnahmen, er müsse nur besser mit dem Geld umgehen. Schließlich „sprudelten“ die Steuereinnahmen wie nie. Zwar sind die Steuereinnahmen nach dem Einbruch infolge der Wirtschaftskrise 2008 zuletzt tatsächlich wieder deutlich gestiegen, doch die öffentliche Armut bleibt allgegenwärtig und unübersehbar. Fehlende Lehrer und Erzieherinnen, geschlossene öffentliche Bibliotheken und Jugendclubs, marode Schulen und Universitäten, schlaglochübersäte Straßen, einsturzgefährdete Brücken… Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

    Der deutsche Staat ist strukturell unterfinanziert. Selbst die offensichtlich ungenügenden Ausgaben der vergangenen Jahre konnten nicht aus laufenden Einnahmen finanziert werden. Bund, Länder und Gemeinden mussten sich Jahr für Jahr neu verschulden. Ende 2012 sind die Schulden aller öffentlichen Haushalte auf über 2.150 Mrd. Euro gestiegen. Dass darüber hinaus Investitionen für die Zukunft auf der Strecke bleiben, ist besonders schlimm. 1970 wurden für öffentliche Investitionen noch knapp fünf Prozent der Wirtschaftsleistung aufgewendet. 2012 waren es nur noch 1,5 Prozent.

    Während bei uns die Steuer- und Abgabenquote, also der Anteil der Steuereinnahmen am Bruttoinlandsprodukt, unter den Werten aus den 1970er Jahren liegt, sind die Steuern und Abgaben beispielsweise in Skandinavien höher. So gelingt es dort, einen leistungsfähigeren öffentlichen Sektor zu finanzieren. Kein Wunder, dass diese Länder bei internationalen Vergleichen – etwa beim Bildungssystem - immer wieder hervorragend abschneiden.

     
    Steuern und Abgaben

  • Kann der Staat überhaupt mit Geld umgehen?

    Das Vorurteil, der Staat verschwende große Teile seiner Einnahmen, wird auf den ersten Blick durch die jährlichen Berichte des Bundesrechnungshofs gestützt.

    Sicher gibt es immer wieder plakative Beispiele, wo staatliche Gelder sinnlos geflossen sind. Die spektakulärsten Beispiele sind zweifelsohne der Berliner Flughafen und Stuttgart 21. Auch 2012 listete der Rechnungshof wieder Fälle auf, die von Fehlausgaben für nicht funktionierende Luftkissenboote bei der Bundeswehr bis hin zu verschwundenen Laptops im Bundesversicherungsamt reichen. Allerdings gehen die Ansichten darüber, was staatliche „Verschwendung“ ist, welche Ausgaben man hätte vermeiden können oder wie das Geld besser hätte ausgegeben werden können, weit auseinander: so betrachten viele die Militärausgaben oder das Berliner Stadtschloss als Verschwendung, andere sehen das überhaupt nicht so oder betrachten die Sozialleistungen als zu hoch.

    Nach dem jüngsten Rechnungshofbericht hätten geschätzt bis zu zehn Milliarden Euro eingespart werden können. Angesichts eines öffentlichen Haushalts von knapp 800 Milliarden Euro würde also etwas mehr als ein Prozent „verschwendet“. Wenn man da an die Fehlinvestitionen großer privater Unternehmen (Thyssen-Krupp, Hochtief, Opel, etc.) und das eigene Ausgabeverhalten denkt, ist das wahrscheinlich gar nicht mal so schlecht. Denn wie oft kaufen wir auch etwas ein, das wir im Nachhinein als nicht sehr sinnvoll erachten oder uns sogar besser hätten sparen können.

    So richtig und wichtig die Auflistung von sinnlosen Ausgaben des Staates ist, sie taugt nicht dazu, dem Staat generell einen laxen Umgang mit Geld vorzuwerfen.  

     
    Staatsausgaben

  • Zahlen die Reichen nicht schon die meisten Steuern?

    Eines der beliebtesten Argumente gegen eine stärkere Besteuerung von Reichen ist, dass sie bereits den größten Teil der Steuern zahlen würden.

    Richtig ist: Zehn Prozent der Steuerpflichtigen zahlen mehr als die Hälfte der Lohn- und Einkommensteuer. Doch diese ungleiche Verteilung der Einkommensteuerzahlungen ist Folge der ungleichen Einkommensverteilung und der Steuerprogression: Auf höhere Einkommen muss auch ein höherer Steuersatz bezahlt werden. Die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen verfügen über 36 Prozent der Einkommen und tragen deshalb auch mehr zum Aufkommen der Einkommensteuer bei. 28 Prozent der Beschäftigten zahlen überhaupt keine Lohn- oder Einkommensteuer, weil ihr Verdienst zu niedrig ist. Wären alle Einkommen ähnlich hoch, würden auch alle Steuerpflichtigen gleichmäßiger zum Aufkommen beitragen.

    Zudem machen Lohn- und Einkommensteuer inklusive Soli gerade einmal 30 Prozent des Gesamtsteueraufkommens aus. Die sogenannten Verbrauchsteuern – Mehrwertsteuer, Energiesteuer, Tabaksteuer usw. – kommen zusammen auf über 40 Prozent. Und die zahlen alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Die mit kleineren Einkommen werden sogar stärker belastet, weil sie ihr Einkommen fast vollständig ausgeben müssen um über die Runden zu kommen.

     
    Wer finanziert den Staat

  • Ist das nicht nur eine Neiddebatte?

    Mit diesem Argument wird unterstellt, dass diejenigen, die eine höhere Besteuerung der Reichen fordern, anderen ihren Reichtum missgönnen. Das Anliegen, nämlich eine angemessene Finanzausstattung öffentlicher Haushalte, gerät so von vornherein in den Hintergrund.

    Doch es geht nicht darum, Reiche arm zu machen, sondern das immer ärmer gemachte Gemeinwesen finanziell wieder zu stabilisieren. Die Länder Europas sind reich genug um allen ein gutes Leben zu ermöglichen. Dazu gehört auch, Bedarfe über öffentliche Leistungen zu befriedigen: Kitaplätze, vernünftige Schul- und Ausbildung, Kultur- und Freizeitangebote, Gesundheit und Pflege und eine intakte Umwelt. 

    Von einem funktionierenden Gemeinwesen profitieren alle, ob arm oder reich. Doch Menschen mit hohen Einkommen und großen Vermögen sind in der Lage, mehr beitragen zu können. Gerade sie haben sich in den vergangenen Jahren durch umfangreiche Steuersenkungen und Bankenrettung auf Kosten der Allgemeinheit bereichern können. Die steigende Ungleichheit ist nicht nur sozial ungerecht, sondern auch ökonomisch schädlich. Sie war eine der Ursachen für die größte Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise seit 80 Jahren: Die starke Konzentration hoher Einkommen und Vermögen ließ immer mehr Kapital in Devisen-, Rohstoff- und Zinswetten fließen. Denn Investitionen in Maschinen und Arbeitsplätze rentierten immer weniger, weil die Umverteilung gleichzeitig den privaten Konsum der Mittelschicht drosselte.

    Anstatt von einer Neiddebatte zu sprechen, sollte lieber die Gier einiger Weniger angeprangert werden: Der Wenigen, die bei steigender öffentlicher Armut immer reicher werden aber jeden Versuch der Rück-Verteilung abwehren wollen.

     
    Karikatur: Neiddebatte

  • Trifft die Vermögensteuer die Mittelschicht?

    Ab wann fängt Reichtum an? Gegner der Vermögensteuer versuchen Stimmung mit der Behauptung zu machen, die Vermögensteuer müsse bis weit in die breite Mittelschicht hinein bezahlt werden.

    Richtig ist: Schon ab einem Vermögen von 210.000 Euro gehört man zu den reichsten zehn Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland. Viele fühlen sich mit einem solchen Vermögen der Mittelschicht zugehörig, aber nicht „den Reichen“.

    Die oberen zehn Prozent besitzen zusammen 67 Prozent des Gesamtvermögens. Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt alleine sogar 36 Prozent des Vermögens. Dazu gehört, wer als Einzelperson 770.000 Euro oder mehr sein Eigen nennt. Die unteren 50 Prozent der Bevölkerung gehen hingegen mit 1,4 Prozent fast leer aus.

    Die ver.di-Vorschläge zur Vermögensteuer und Vermögensabgabe sehen einen Freibetrag von einer Million Euro pro Person vor. Das heißt: Weniger als ein Prozent der Bevölkerung wäre betroffen. Ein ungewöhnliches Verständnis von Mittelschicht hat, wer das als Teile der Mittelschicht bezeichnet.

     
    Verteilung des Nettovermögens

  • Ist Reichtum Resultat von Leistung, die allen nutzt?

    Reichtum ist angeblich Resultat besonderer Leistungen Einzelner. Diese würden besonders zum allgemeinen Wohlstand beitragen und nützten deshalb allen.

    In den vergangenen Jahrzehnten sind in Deutschland wie weltweit Einkommen und Vermögen einer kleinen Minderheit geradezu explodiert. Das liegt nicht daran, dass die Reichen heute mehr leisten als früher, sondern dass sie ihren Anteil zu Lasten der anderen vergrößert haben.

    Reichtum ist niemals Resultat rein individueller Leistung. Isoliert auf einer Insel kann niemand reich sein. Reichtum bedeutet Güter und Dienstleistungen nutzen oder kaufen zu können, die von anderen Menschen erarbeitetet wurden und ständig neu erarbeitet werden. In gesellschaftlicher und internationaler Arbeitsteilung und auf der Grundlage historisch entwickelter Produktionsbedingungen.

    Der Reichtum der Multimillionäre und Milliardäre stammt nicht aus eigener Arbeitsleistung, sondern aus den Gewinnen und Wertzuwächsen großer Unternehmen und Vermögen. Er ist Resultat von Aneignung der Arbeitsergebnisse der Beschäftigten, die den gesellschaftlichen Reichtum produzieren. Geld arbeitet nicht, sondern nur Menschen. Zudem haben die meisten sehr Reichen zumindest den Grundstock ihres Vermögens geerbt, was offensichtlich keine „Leistung“ ist.

    Der Neoliberalismus hat die gesellschaftliche Macht der Reichen gestärkt und sozialstaatliche Umverteilung abgebaut. Das nützte keineswegs allen. Die Wirtschaft wurde krisenhafter, der gesamte Wohlstand wuchs langsamer als früher, die Lage großer Teile der Bevölkerung verschlechterte sich sogar.

     
    Einkommen - die untere Hälfte verliert

  • Dürfen Leistungsträger bestraft werden?

    Hohe Einkommen und Vermögen sind Ausdruck und Ergebnis hoher Leistungsfähigkeit. Dieses Argument wird gerne bemüht, um eine höhere Besteuerung großer Einkommen und Vermögen als ungerecht und leistungsfeindlich zu brandmarken. Denn Leistung würde so bestraft.

    Die vermeintliche Begründung ist ein Zirkelschluss: Je höher das Einkommen, desto höher die Leistung, desto höher das Einkommen. Unerklärt bleibt die Tatsache, dass Ende der 1980er Jahre das Gehalt von Dax-30-Managern 14mal so hoch war wie das Durchschnittsgehalt der bei ihnen Beschäftigten, heute aber 49mal so hoch. Der VW-Vorstandsvorsitzende erhält mehr als 45.000 Euro am Tag. Für das Gehalt des Deutschbankers Anshu Jain müsste eine Erzieherin 390 Jahre arbeiten.

    Diese Kluft zwischen Spitzengehältern und Armutslöhnen lässt sich mit unterschiedlichen Qualifikationen, Arbeitszeiten und höherer Verantwortung nicht erklären. Entscheidend sind vielmehr wirtschaftliche Macht, soziale Herkunft und Geschlecht. Wer hat, dem wird gegeben – dieses Prinzip gilt erst recht für die leistungslosen Einkommen wie Dividenden, hohe Zinseinnahmen oder bei Erbschaften.

    Wer hart arbeitet, bleibt immer häufiger arm. Altenpfleger, Busfahrer und Fachverkäuferinnen zeigen große Leistung und haben am Monatsende oft weniger als 1.500 Euro brutto. Immer mehr Vollzeitbeschäftigte müssen  Hartz IV beantragen, um über die Runden zu kommen. Über 20 Prozent der Beschäftigten müssen für einen Niedriglohn von rund 10 Euro brutto pro Stunde arbeiten. Sie werden bestraft, weil ihre Leistung nicht angemessen bezahlt wird.

     
    Gewinner und Verlierer

  • Führen höhere Steuern zu Kapitalflucht?

    Auch wenn immer behauptet wird, Kapital sei „scheu wie ein Reh“: Legal kommen reiche Deutsche an der Steuerpflicht kaum vorbei. Auch wenn sie ihr Kapital ins Ausland schaffen, bleiben sie unbeschränkt steuerpflichtig. Dazu müssen sie nicht einmal ihren Wohnsitz hier haben. Alle, die mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland sind, müssen hier Steuern auf ihr gesamtes Vermögen zahlen. Sinnvoll wäre, die Steuerpflicht grundsätzlich an die Staatsbürgerschaft zu knüpfen, wie es auch in den USA praktiziert wird. Dann wäre es unerheblich, wo sich reiche Berühmtheiten wie Michael Schumacher oder Kaiser Franz gerade aufhalten.

    Das eigentliche Problem sind kriminelle Aktivitäten. Etwa dann, wenn Geld in Koffern über die Grenze geschmuggelt wird oder durch illegale Machenschaften in Steueroasen landet. Hier ist aber nicht das Steuerrecht, sondern das Strafrecht gefragt. Um es durchzusetzen braucht es gut geschulte und eine ausreichende Zahl von Steuerfahndern und -fahnderinnen. Der Ankauf von Steuer-CDs hat sich als wirksames Mittel bewährt. Zudem ist die Abschreckungswirkung hoch.

    Gleichzeitig ist politischer Druck auf die Steueroasen nötig. Vereinbart werden müssen flächendeckende Kooperationen und ein automatischer Informationsaustausch von Steuerbehörden, Finanzämtern und Banken. Beim geplanten deutsch-schweizerischen Steuerabkommen dagegen blieben Steuerflüchtlinge weiterhin anonym und könnten nach neuen Wegen der Steuerhinterziehung suchen.

     
    Karikatur: Keine Panik

  • Bedrohen höhere Steuern Wirtschaft und Arbeitsplätze?

    Niedrige Steuern und damit höhere Nettogewinne führen angeblich zu mehr Investitionen und Wirtschaftswachstum. Höhere Steuern zum Gegenteil und zu Unternehmensverlagerungen ins steuergünstigere Ausland und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen. Mit diesen Begründungen werden seit vielen Jahren die Staaten in Steuersenkungswettläufe getrieben. Ergebnis sind geringere öffentliche Einnahmen und schlechtere öffentliche Leistungen. Gewinner sind die Konzerne und Aktionäre, die viel zu wenig Steuern zahlen. Die normalen Steuerzahler/innen müssen durch höhere Steuern die Zeche zahlen.

    Seit 1996 sind die durchschnittlichen Unternehmenssteuersätze in der EU von über 35 Prozent auf unter 24 Prozent gesunken. Deutschland bei diesem Steuersenkungswettlauf mehr Täter als Opfer. Die tatsächliche Steuerbelastung von Unternehmer- und Kapitaleinkommen liegt in Deutschland mit gut 20 Prozent mehrere Punkte unter dem EU-Durchschnitt. Die Besteuerung von Vermögen ist nur halb so hoch wie im Durchschnitt der OECD. Doch massiv steigende Gewinne bei sinkender Steuerbelastung waren verbunden mit einer schwachen Entwicklung der realwirtschaftlichen Investitionen. Starkes Wachstum zeigten nur die „Finanzinvestitionen“
    in Beteiligungen und Wertpapiere.

    Investitionen in Arbeitsplätze nehmen nur dann zu, wenn die zahlungsfähige Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen steigt oder große Innovationschübe die Wirtschaft ankurbeln. Staatliche Kürzungspolitik in Folge geringer Steuereinnahmen schadet Wirtschaft und Beschäftigung: kurzfristig durch Personalabbau und Nachfrageausfall in Folge geringerer öffentliche Ausgaben und Sozialleistungen, längerfristig wegen schlechter Infrastruktur und Qualifikation der Bevölkerung.

     

  • Ist die Bewertung von Vermögen nicht viel zu aufwendig?

    Die Bewertung insbesondere von Immobilien und Betriebsvermögen, die für die Besteuerung nötig ist, ist angeblich viel zu aufwendig. Die Kosten seien so hoch, dass sich Vermögensbesteuerung kaum lohne. Tatsächlich betrugen bei der bis 1996 erhobenen Vermögensteuer die Kosten der Finanzverwaltung nach einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums etwa drei Prozent des Steuer-aufkommens. Auch die heute notwendige realistische Bewertung von Grund- und Immobilienvermögen stellt kein großes Problem dar, bei der Feuerversicherung klappt es schließlich auch. Es gibt es mittlerweile bewährte Verfahren, die für die Vermögensbesteuerung angewendet werden können. Im Zuge der Erbschaftsteuerreform wurde das Bewertungsgesetz geändert und bietet dafür eine geeignete Grundlage.

    Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in ausführlichen Studien die Kosten der Erhebung einer Vermögensabgabe und einer Vermögensteuer abgeschätzt. Ergebnis: für eine einmalige Vermögensabgabe liegt der „Anteil der Befolgungs- und Verwaltungskosten am Abgabeaufkommen bei unter ein Prozent für das Szenario mit eine Million Euro persönlichem Freibetrag und 250.000 Euro Kinderfreibetrag“ (Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer Grünen Vermögensabgabe, DIW 2010, S. 80). Hierbei sind nicht nur die Kosten der Finanzverwaltung, sondern auch die der Steuerpflichtigen enthalten. Je höher die Freibeträge und die Abgabesätze, desto geringer ist der relative Erhebungsaufwand.

    Bei einer jährlichen Vermögensteuer liegt der relative Aufwand etwas höher, weil der Steuersatz geringer ist und die Vermögen in regelmäßigen Abständen neu erhoben werden müssen. Bei einem Steuersatz von 1 Prozent kommt das DIW bei den natürlichen Personen auf 2,8 Prozent (Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer Wiederbelebung der Vermögensteuer, DIW 2012, Tab. 4) und bei den Kapitalgesell-schaften auf 1,4 Prozent (Tab. 9). Insgesamt sind das Erhebungskosten von etwa zwei Prozent. Das ist keineswegs übermäßig viel.

     

  • Erlaubt die Verfassung eine hohe Besteuerung?

    1995 hat das Bundesverfassungsgericht die damalige Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärt. Dabei hat es in weiteren und nicht bindenden Ausführungen den Grundsatz formuliert, dass die steuerliche Gesamtbelastung die Hälfte der möglichen Vermögenserträge nicht übersteigen soll – der sogenannte „Halbteilungsgrundsatz“. Diese Auffassung war von Anfang an hoch umstritten. Es gab ein Minderheitenvotum, kontroverse juristische Debatten, anderslautende Urteile des Bundesfinanzhofs usw. In einer Entscheidung vom 18 Januar 2006 hat dann auch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich klargestellt, dass das Grundgesetz keine Belastungsobergrenze im Sinne des sog. „Halbteilungsgrundsatzes“ vorgibt, sondern auch eine höhere Besteuerung zulässig ist.

    Entscheidend für die Verfassungswidrigkeit der damaligen Vermögensteuer war 1995 die Unterbewertung und damit gleichheitswidrige steuerliche Begünstigung von Grund- und Immobilienvermögen. Die Vermögensarten müssen also gleichermaßen realistisch bewertet werden, dann steht der Steuer nichts entgegen. Sie ist sogar ausdrücklich im Grundgesetz Artikel 106 vorgesehen. Auch Vermögensabgaben sind im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen. Sie wurden auch bereits erhoben in Form der Lastenausgleichsabgabe nach dem Zweiten Weltkrieg. Für die Erhebung einer Vermögensabgabe fordert das Grundgesetz das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände und Finanzbedarfe des Bundes. Eine Vermögensabgabe darf daher auch auf die Vermögenssubstanz zugreifen, also deutlich höher sein als eine dauerhafte Vermögensteuer. Die Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise stellen eine solche außergewöhnliche Situation dar. Diese Auffassung wird durch ein aktuelles verfassungsrechtliches Gutachten des renommierten Staatsrechtsprofessors Joachim Wieland bestätigt.

     

  • Sind Steuererhöher steuerpolitische Gierhälse?

    Vermögensabgabe und Vermögensteuer, Finanztransaktionsteuer, Erhöhung der Erbschaftssteuer, der Unternehmensbesteuerung und des Spitzensteuersatzes, stärkere Besteuerung von Zins- und Kapitaleinkünften ... Wie viele Steuern wollen die Gierhälse bei den Gewerkschaften denn noch einführen oder erhöhen, fragt zum Beispiel die Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ. Mit Ausnahme der Vermögensabgabe und der Finanztransaktionsteuer sind alle diese Steuern in den letzten 15 Jahren gesenkt worden, teilweise sogar mehrfach. Die Vermögensteuer wird seit 1997 sogar überhaupt nicht mehr erhoben. Die öffentlichen Haushalte erleiden durch Steuerrechtsänderungen seit dem Jahr 2000 heute jährliche Steuerausfälle von über 50 Milliarden Euro. Wäre 2007 nicht die Mehrwertsteuer erhöht worden, wären es sogar 70 Milliarden Euro. Profitiert haben von den Steuersenkungen vor allem Unternehmen und diejenigen, die über hohe Vermögen oder Einkommen verfügen. Die Mehrwertsteuererhöhung dagegen hat alle getroffen, diejenigen mit geringeren Einkommen sogar verhältnismäßig stärker.

    Die Vorschläge im Konzept Steuergerechtigkeit von ver.di machen die schädliche Wirkung der Einnahmeverluste rückgängig, die die öffentliche Verschuldung sowie den Kürzungsdruck auf öffentliche Ausgaben haben ansteigen lassen. Vermögensabgabe und Finanztransaktionsteuer sollen darüber hinaus die Belastungen aus der Finanzmarkt- und daraus folgenden Schuldenkrise abbauen helfen. Sie beteiligen gezielt diejenigen an der Finanzierung der Krisenkosten, die von der staatlichen Bankenrettung maßgeblich profitiert haben.

     

  • Vernichten Steuern auf Betriebsvermögen Unternehmen?

    Bei der Vermögensteuer und der Vermögensabgabe sollen auch private Betriebsvermögen besteuert werden. Gefährdet das nicht die Existenz von kleinen und „mittelständischen“ Familienunternehmen?
    „Betriebsvermögen“ im steuerlichen Sinne sind überwiegend nicht kleinere Familienunter-nehmen, sondern hohe Anteile an großen Aktiengesellschaften und GmbHs. Betriebsvermögen macht zwei Drittel der Millionärsvermögen aus und kann deshalb nicht von der Besteuerung ausgenommen werden. Dies würde zudem ein enormes Steuerschlupfloch produzieren, denn sonstiges Privatvermögen kann relativ leicht in Betriebsvermögen umgewidmet werden.

    Deshalb und aus verfassungsrechtlichen Gleichheitsgründen ist es notwendig, grundsätzlich alle Arten großer Vermögen zu besteuern. Ein Freibetrag von zwei Millionen Euro würde dabei ausreichen, um übermäßige Belastungen von mittelständischen Unternehmen zu vermeiden. 98 Prozent der im Unternehmensregister erfassten 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland dürften dann aufgrund ihres geringeren Werts nicht betroffen sein. Sowohl die Vermögensteuer als auch die Vermögensabgabe können die Steuerpflichtigen in der Regel problemlos aus den Erträgen begleichen. Zumal der besteuerte Wert der Unternehmen auf Basis ihrer Erträge ermittelt wird. Eine Besteuerung der Substanz von Unternehmen kann nur auftreten, wenn in schlechten Jahren kein oder nur sehr wenig Gewinn erzielt wird. In einer solchen Situation könnten großzügige Regelungen zu mehrjährigen Stundungen der Steuerschuld greifen. Eine Existenzgefährdung von Unternehmen durch die Steuer kann damit ausgeschlossen werden.