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    Verantwortung für die Lieferkette

    Neu erschienen

    Verantwortung für die Lieferkette

    Brennende Regenwälder, Klimadumping, Kinderarbeit und die Verletzung von Gewerkschaftsrechten: Das will die Europäische Kommission mit einem EU-Lieferkettengesetz verhindern. Richtig so!

    Deutschland hat 2021 ein Lieferkettengesetz beschlossen. Doch es hat Lücken und Schwachstellen. Es reicht nicht weit genug – nicht bei der Sorgfaltspflicht, nicht bei der Beteiligung Betroffener, nicht bei der Zahl der erfassten Unternehmen und auch nicht bei der Wiedergutmachung. Die Unternehmen haben eine lange Leine und Schlupflöcher bekommen.

    Ein EU-Gesetz könnte die Lücken schließen und Schwachstellen des deutschen Gesetzes beheben. Doch das leistet der vorgelegte Entwurf der Kommission nur teilweise. Auch er hat Lücken und Schwachstellen. Die europäische Unternehmenslobby macht Druck!

    Karikatur zum Lieferkettengesetz ver.di Verantwortung für die Lieferkette

    So erfasst das EU-Gesetz weniger als ein Prozent aller Unternehmen. Eigenständige und durchsetzbare klimabezogene Sorgfaltspflichten erlegt es ihnen nicht auf. Kontrollieren sollen die Unternehmen nicht alle Lieferanten in ihrer Wertschöpfungskette, sondern lediglich „etablierte Geschäftsbeziehungen“. Und die Hürden für Schadenersatzklagen Betroffener sind hoch.

    Die EU-Kommission muss nachbessern – und die Bundesregierung entsprechend Druck machen. Im Rat der EU-Mitgliedstaaten wird sie das Gesetz mitverhandeln. Wir brauchen endlich ein wirksames europäisches Lieferkettengesetz!