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Kurzarbeitergeld erhöhen!

11.01.2021

Auch im neuen Jahr hat Corona unser Land fest im Griff. Die Bundesregierung und die Länderchefs haben den Stillstand des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens bis Ende Januar verlängert. Besonders betroffen sind das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Veranstaltungswesen, der Handel und das Friseurgewerbe.

Die Beschäftigten dieser Dienstleistungsbranchen bekommen ein geringes Einkommen und arbeiten häufig Teilzeit oder in Minijobs. Kellner, Barkeeperinnen und Friseure erhalten zudem kein Trinkgeld mehr.

Vom aktuellen Kurzarbeitergeld, das in den ersten Monaten 60 Prozent des Nettogehalts beträgt – 67 Prozent mit Kindern – können sie kaum leben. Erst nach sechs Monaten steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des Nettoentgelts – 87 Prozent mit Kindern.

 
Wirtschaftspolitik aktuell 01 / 2021 Kurzarbeitergeld erhöhen!

Zudem sind Beschäftigte mit geringeren Einkommen besonders häufig von Kurzarbeit oder Jobverlust betroffen. Fast jede/r Zweite mit einem Nettogehalt unter 900 Euro musste krisenbedingte Einkommensverluste hinnehmen. Bei einem Nettoverdienst zwischen 900 und 1700 Euro waren es 41 Prozent. Besonders hart trifft es Beschäftigte in Leiharbeit oder Minijobs, Alleinerziehende und Migranten.

ver.di fordert das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit einem Nettoentgelt unter 2.500 Euro auf 90 Prozent bzw. 97 Prozent des letzten Nettogehalts aufzustocken. Das Mindestkurzarbeitergeld sollte sich auf 1.200 Euro belaufen.