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Erbschaftsteuer gerecht reformieren

Erbschaftsteuer gerecht reformieren

Am 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht sein einstimmiges Urteil verkündet: Die übermäßige Begünstigung der Erben von Betriebsvermögen im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ist verfassungswidrig. Verschonungsregelungen seien zwar grundsätzlich zulässig, die geltenden Regelungen seien aber unverhältnismäßig und nicht zielgenau. Der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes werde verletzt. Das Gesetz gilt vorerst weiter, der Gesetzgeber muss aber bis zum 30. Juni 2016 eine verfassungskonforme Neuregelung vorlegen.

In einem bemerkenswerten ergänzenden Votum weisen eine Verfassungsrichterin und zwei Verfassungsrichter zudem darauf hin, dass die Erbschaftsteuer nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen diene, sondern zugleich ein wichtiges Instrument der Vermögensumverteilung sei. Ausdrücklich erwähnen sie, dass die Vermögensverteilung in Deutschland immer ungleicher geworden ist. Deshalb müsse die Erbschaftsteuer dazu beitragen, dass sich Reichtum in der Folge der Generationen nicht in den Händen weniger konzentriert und allein aufgrund der Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst.

ver.di ver.di Wirtschaftspolitische Informationen 3 / 2014  – Erbschaftsteuer gerecht reformieren

Bei der nun anstehenden Reform erwarten die Gewerkschaften, dass dieser Geist des Urteils sich in dem neuen Gesetz wiederfindet. ver.di fordert, dass die verfassungswidrige Begünstigung von Betriebsvermögen beendet wird. Das Gesetz ist so zu reformieren, dass künftig auch die Multimillionäre und Milliardäre entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. So können die Einnahmen der Steuer mindestens verdoppelt werden.

zur ver.di-Pressemitteilung zum Urteil